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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 107/15   

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https://dejure.org/2017,97635
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 107/15 (https://dejure.org/2017,97635)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.01.2017 - L 3 KA 107/15 (https://dejure.org/2017,97635)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - L 3 KA 107/15 (https://dejure.org/2017,97635)
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  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 11/14 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulässigkeit einer zweiten Teilzulassung mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 107/15
    Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) und Krankenkassen müssen - namentlich zur Information der Versicherten - zu jedem Zeitpunkt wissen, unter welcher Praxisanschrift ein zugelassener Vertragsarzt seine Tätigkeit ausübt (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 6 KA 11/14 R, juris Rn 36 - SozR 4-2500 § 95 Nr. 29 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 360/03

    Beendigung der Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 107/15
    Dabei legt der Senat für eine auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung gerichtete Klage in stRspr die zu erwartenden Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit in einem Zeitraum von drei Jahren zugrunde (grundlegend: Beschluss vom 14. Juli 2005 - L 3 KA 360/03).
  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 9/15 R

    Vertragsarzt - Rücknahme des Antrags auf Ausschreibung des Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 107/15
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Verpflichtungsklage ist grundsätzlich der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl dazu BSG, Urteil vom 23. März 2016 - B 6 KA 9/15 R, juris Rn 12 - SozR 4-2500 § 103 Nr. 18; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl, § 54 Rn 34 mwN).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 107/15
    Sie ist jedoch unbegründet, denn der Beschluss des Beklagten vom 25. Juli 2012, der alleiniger Streitgegenstand ist (vgl Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 40/91, juris Rn 14 - SozR 3-2500 § 96 Nr. 1), ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten.
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